Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Sämtliche unserer Lieferungen und Leistungen sowie sämtliche Nebenleistungen erfolgen und werden zukünftig erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Bedingungen. Diese Bedingungen sind in jedem Fall Bestandteil aller Verträge mit dem Vertragspartner, im folgenden „Kunde“ genannt.

2. Den Einkaufsbedingungen des Kunden sowie sämtlichen sonstigen Allgemeinen Geschäfts-bedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden nicht Gegenstand des Vertrages. Sie werden insbesondere auch dann nicht Teil des Vertrages, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Spätestens mit der Entgegennahme der von uns an den Kunden gelieferten Waren gelten unsere Geschäftsbedingungen als von dem Kunden ange-nommen.

3. Mündliche Vereinbarungen, die von diesen Geschäftsbedingungen abweichen, sind nur dann Gegenstand des Vertrages, wenn die Vereinbarung von uns schriftlich bestätigt wird. Auch die Aufhebung dieser Schriftform kann ausschließlich einvernehmlich schriftlich erfolgen.

4. Abweichungen in der Geschäftsabwicklung begründen nicht das Recht des Kunden auf Änderung dieser Geschäftsbedingungen.

5. Insbesondere ausgeschlossen wird die Gültigkeit der Allgemeinen Deutschen Spediteur-Bedingungen (ADSp) sowie der Allgemeinen Güternahverkehrs-Bedingungen (AGNB). Sie können nur Vertrags- grundlage werden, wenn wir schriftlich und durch gesondertes Schreiben der Anwendung zustimmen.

6. Unsere Angestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusagen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

7. Die Abbedingung der vereinbarten Schriftform in allen obigen und nachfolgenden Klauseln ist ebenfalls nur schriftlich möglich.

II. Angebote und Vertragsabschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Eine Bindungswirkung tritt hierdurch nicht ein.

2. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigungen. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.

3. Sonderleistungen sind nicht in den Angeboten enthalten. Sie müssen ausdrücklich schriftlich aufgeführt und von uns schriftlich bestätigt werden, um Vertragsgegenstand zu werden.

4. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich zugesagt worden ist.

5. Für beide Parteien verbindlich sind die UIC-Normen, insbesondere UIC-Kodex 435-2 (Anforderungsprofil für Euro-Flachpalette), UIC-Kodex 435-3 (Anforderungs-profil Euro-Boxpalette) sowie UIC-Kodex 435-4, DIN EN Iso 18613 und die berufsgenossenschaftliche Richtlinie ZH 1/428 (Anforderungsprofil für die Tauschfähigkeit von Euro-Flachpaletten und Euro-Boxpaletten). Diese Normen werden von uns auf Wunsch in Auszügen („Tauschkriterien im europäischen Paletten-Pool für EURO- Paletten“) zur Verfügung gestellt.

III. Lieferungen, Lieferzeiten und/oder -termine, Rücktritt, Schadensersatz

1. Die Angabe von Lieferzeiten und/oder Lieferterminen erfolgt unverbindlich und löst keinerlei Ansprüche, insbesondere nicht auf Schadensersatz, aus. Verbindliche Liefertermine, die diese Ansprüche auslösen können, müssen von uns zuvor ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet worden sein.

2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrungen, behördliche Anordnungen usw. und auch dann, wenn sie bei unseren Lieferanten oder den von uns zur Erfüllung der Verbindlichkeit beauftragten Unternehmen eintreten), haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3. Verlängert sich die Lieferzeit, werden wir von unserer Verpflichtung frei oder geraten wir in Verzug, besteht kein Schadensersatzanspruch des Kunden, sofern der Schaden nicht auf unserer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruht.

4. Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir jeder-zeit berechtigt.

5. Tritt der Kunde von einem von uns schriftlich bestätigten Auftrag mit unserem Einverständnis vor Lieferung der Ware zurück, so sind wir berechtigt, den entgangenen Gewinn in Höhe von 33% des Auftragswertes zu beanspruchen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

6. Die Entladezeit muss dem Lieferumfang ent-sprechend angemessen kurz gehalten werden. Angemessen gem. § 412 II HGB sind im Höchstfall 120 Minuten. Längere Entladezeiten werden mit 68,00 € pro Stunde zusätzlich durch uns berechnet. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass die angemessene Zeit länger zu beziffern ist. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

7. Wesentlich im Sinne der Vorbestimmungen ist eine Abweichung von mindestens 50%.

IV. Lieferung und Gefahrübergang

1. Die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung geht bereits mit Zugang der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

2. Erfolgt keine Meldung, geht die Gefahr bei einem Transport durch uns über, sobald die Ware unser Werksgelände verlässt. Bei einem Fremdtransport geht die Gefahr über, wenn die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.

3. Transportversicherungen sowie sonstige Versicherungen der von uns gelieferten Waren sind Angelegenheit des Kunden.

4. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so wird vom Zeitpunkt der ursprünglich vereinbarten Versandbereitschaft an ein Lagergeld in Höhe von 2% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat dem Kunden berechnet. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

5. Die Wahl des Versandweges und der Versandart bleibt uns vorbehalten.

V. Beschaffenheit, Gewährleistung

1. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten mit Ausnahme der unter I. 5. benannten Normen sind nur verbindlich, wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich zugesagt worden ist.

2. Abweichungen von den unter II. 5. benannten Normen sowie offensichtliche Mängel bei sonstigen Waren sind in jedem Fall unverzüglich und noch in Anwesenheit der abliefernden Person zu rügen.

3. Die Untersuchungspflichten nach § 377 HGB bleiben bestehen und finden zudem auch bei Minderkaufleuten Anwendung.

4. Für neue Ware beträgt die Gewährleistung ein Jahr. Gebrauchte Ware, hierzu gehört auch gebrauchte, jedoch von ihrem Anschein her noch neuwertige Ware, unterliegt keinerlei Gewährleistung. Die Gewähr-leistung ist auch ausgeschlossen, wenn die Ware be- oder verarbeitet oder weiter verkauft wird.

5. Für den Fall der fehlerhaften Lieferung oder Leistung behalten wir uns das Recht zur Nachlieferung oder Ausbesserung vor. Erst nach Fehlschlagen der Nacherfüllung bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.

6. Weitergehende Ansprüche des Kunden als unter V. 5. beschrieben mit Ausnahme von Ansprüchen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf unserer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruht.

7. Nacherfüllungsansprüche stehen ausschließlich dem Kunden zu. Sie dürfen nicht an Dritte abgetreten werden.

VI. Preise

1. Unsere Preise beziehen sich auf den in der Leistungsbeschreibung festgelegten Leistungsumfang. Die Preise verstehen sich ab Werk, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Nebenentgelte wie Spesen, Kosten, Auslagen, Maut, Gebühren etc. sind in diesem Betrag nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt.

3. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der geltenden Mehrwertsteuer mit dem am Tage des Entstehens der Steuerschuld geltenden Steuersatz.

VII. Sicherheit

1. Das Recht, vor oder nach erfolgter Lieferung jederzeit die Beibringung einer Sicherheit zu verlangen und bis zur Stellung einer solchen die Lieferung abzulehnen, bleibt uns ausdrücklich vorbehalten.

2. Das Verlangen aus Ziffer 1 führt nicht dazu, dass wir gegenüber dem Kunden in Verzug geraten.

VIII. Zahlung und Gegenansprüche

1. Die Rechnungsbeträge sind, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart oder angegeben wird, ohne jegliche Abzüge sofort fällig und zu zahlen.

2. Schecks, Wechsel und/oder Original-Scheine gelten nicht als Zahlung und werden lediglich erfüllungshalber akzeptiert. Original-Scheine sind von Dritten ausgestellte, quittierte Leergutbelege.

3. Ein Skontoanspruch besteht nur, wenn er von uns ausdrücklich schriftlich eingeräumt worden ist. Er ist für jede Rechnung gesondert zu vereinbaren. Eine abweichende und/oder regelmäßige Skontogewährung in der Vergangenheit begründet keine Verpflichtung unsererseits, auch bei weiteren Rechnungen Skonto zu gewähren.

4. Der Kunde hat keinerlei Zurückbehaltungsrechte, gleich aus welchem Rechtsgrund.

5. Die Aufrechnung ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Kunden zulässig.

6. Ansprüche gegen uns dürfen vom Kunden weder abgetreten noch verpfändet werden.

7. Bei nicht termingerechter Rückgabe der getauschten Euro-Paletten/Gitterboxen berechnen wir eine Verzögerungsgebühr von 0,55 EUR für gebrauchte Euro-Paletten und 2,55 EUR für gebrauchte Gitter-boxen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

8. Wesentlich im Sinne der Vorbestimmung ist eine Abweichung von mindestens 50%.

IX. Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher unserer Forderungen, einschließlich Nebenforderun-gen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, unser Eigentum.

2. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.

3. Der Kunde ist zur Weitergabe der Vorbehaltsware nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Be-stimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen gem. Ziffer 5 tatsächlich auf uns übergehen.

4. Die Befugnis des Kunden, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware weiterzugeben, endet mit unserem Widerruf, der möglich ist infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Ver-mögenslage des Kunden, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen.

5. Der Kunde tritt hiermit die Forderungen mit allen Nebenrechten aus der Weitergabe der Vorbehaltsware, einschließlich etwaiger Saldoforderungen, an uns ab.

7. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Kunden oder eines durch unsere Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

8. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungsversuchen sind wir unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benach-richtigen.

9. Nehmen wir aufgrund des Eigentumsvorbehaltes den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich erklärt haben. Wir können uns aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihän-digen Verkauf befriedigen.

10. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren, wie z.B. Feuer, Diebstahl und Wasser, im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der o.g. Art gegen Versicherungsgesel-lschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab. Wir nehmen die Abtretung an.

11. Sämtliche Forderungen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlich-keiten, die wir im Interesse des Käufers eingegangen sind, bestehen.

12. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne uns zu verpflichten. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Bestellers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Besteller verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich.

13. Bei Zusammenführung mit Waren gleicher Art ohne Substanzveränderung wird diese als Vermengung im Sinne der gesetzlichen Vorschriften behandelt.

X. Haftung

1. Ansprüche jedweder Art des Kunden mit Ausnahme von denen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf unserer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruht.

2. Im übrigen richtet sich unsere Haftung ausschließlich nach den in den vorstehenden Abschnitten getroffenen Vereinbarungen. Alle dort nicht ausdrücklich zuge-standenen Ansprüche werden nach Ziffer X. 1. dieser Bedingungen behandelt.

XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen auch mit Kunden, die ihren Firmensitz außerhalb Deutschlands haben, gilt das Recht Deutschlands mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. Dieses gilt nicht.

2. Erfüllungsort für die Zahlung des Kaufpreises sowie für die sonstigen Leistungen, die vom Käufer zu erbringen sind, ist stets der Ort unserer gewerblichen Niederlassung, derzeit Berlin.

3. Soweit unser Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öf-fentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sonder-vermögen ist, wird der Ort unserer gewerblichen Niederlassung, derzeit Berlin, als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten vereinbart.

XII. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbe-dingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere gültige ersetztwerden, die dem am nächsten kommt, was zwischen den Parteien vereinbart wäre, wenn sie die Nichtigkeit der ungültigen Bestimmung vorher gekannt hätten.

Stand: 28.03.06